1. Kaufvertrag
Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des genau beschriebenen Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat, oder die Lieferung ausgeführt wurde. Sämtliche Erklärungen, Preisangaben, Lieferumfang, Versandkosten, Nebenkosten bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform
2. Preise und Zahlungen
2.1. Der Preise der Kaufgegenstände verstehen sich ohne Nachlässe, ohne Skonto, entsprechend der zum Kaufdatum veröffentlichten Preise und Mengenstaffelungen, oder der schriftlich bestätigten Preise inklusive Mehrwertsteuer (Kaufpreis). Zusätzliche Leistungen insbesondere der Versand werden gesondert berechnet, als pauschale , nach tatsächlichen Aufwand, oder nach schriftlicher Vereinbarung. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzlichen Leistungen und Versandkosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Erbringung der zusätzlichen Leistungen fällig.
2.2. Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises, so kann der Verkäufer, nachdem er den Käufer eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. ( hierzu Ziff.4.2). Sofern eine Finanzierung über eine Bank angeboten und in Anspruch genommen wird, ist der Kunde bezüglich des Darlehensvertrages direkter Vertragspartner der finanzierenden Bank.
2.3. Bei Nichtabnahme eines laut Kaufvertrages gestellten Kaufgegenstands hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 15% des Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist.
2.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Reparaturauftrages von einer Vorauszahlung bis zur Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen.
3. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluss. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldeter, erheblicher Betriebsstörungen, so kann der Käufer daraus keine Ansprüche herleiten. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/ Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar sind.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller / Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich auf seine Kosten vom Verkäufer oder von einer, für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller / Importeur anerkannte Werkstatt ausführen zu lassen.
4.2. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerät er in Zahlungsverzug (Ziff. 2.2), hat der Verkäufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer den Kaufgegenstand herauszugeben die von ihm am Kaufgegenstand verursachten Schäden und Wertminderungen durch Abnutzung zu ersetzen, und Ersatz für die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten. Zudem hat der Käufer dem Verkäufer alle Aufwendungen zu ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages hat. Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen.
5. Gewährleistung
5.1. Der Verkäufer leistet für die Dauer von sechs Monaten ab Übergabe Gewähr für eine jeweiligen Stand der Technik des Typ des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. Während dieser Dauer hat der Käufer Anspruch aus kostenloser Beseitigung von Fehlern und den durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Für die bei der Nachbesserung ausgetauschten Teile beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.
5.2. Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Fehler an einem Teil auf, für das der Hersteller die Gewährleistung verlängert hat, so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch des Teiles, nicht aber auf Übernahme der Montagekosten.
5.3. Der Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen, wenn es dem Verkäufer nach zweimaligen Versuchen nicht gelungen ist, den Fehler zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
5.4. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat, der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde, der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde, der Käufer die Vorschriften über die Behandlung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Kauf und Reparatur
6.1. Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages, so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von zwei Wochen nach seiner Abgabe gebunden
6.2. Der Käufer hat den Kaufgegenstand zum angegebenen Termin abzunehmen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung innerhalb einer Woche nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu verlangen oder den Kaufgegenstand anderweitig zu Lasten des Käufers verwahren zu lassen.
6.4. Der Verkäufer ist berechtigt, in Auftrag gegebene Kaufgegenstände, die nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht abgeholt werden, nach sechs Monaten zu einem Wert zu verkaufen, damit sich die Kosten der Reparaturrechnung für Material, Zeitaufwand und Aufbewahrungsgebühr netto ausgleichen.
7. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügt haben. Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich den Schaden schriftlich anzuzeigen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des Verkäufers Bayreuth.